Zusammenfassung: Kann ein Antragsteller den Ersatz der Pauschalgebühren auch für die für die eV-Antragstellung entrichteten Pauschalgebühren verlangen, wenn der Auftraggeber die Zuschlagsentscheidung noch vor Erlassung des eV-Bescheids zurückgenommen hat?
Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 2 BVergG