Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte sich mit Fragen hinsichtlich der Möglichkeit einer Verbesserung mangelhafter Kalkulationsformblätter zu befassen. Sind wesentliche Änderungen, die im Nachhinein erfolgen, rechtlich zulässig? Ferner hatte sich der VKS Wien betreffend der Frage zu äußern, ob Bieter ihre Angebotspreise auch bei Preisaufschlags- bzw. Preisnachlassverfahren kalkulieren müssen. Mit Anmerkungen von Albert Oppel.