Zusammenfassung: Das BVA kam ua zu der Entscheidung, dass ein Ausschluss von Schwellenwertbereich und Auftragsart das dem AVG zugrundeliegende System untergraben würde. Mit Anmerkungen und Tipps für die Praxis von Johann Hackl.
Rechtsgrundlagen: § 322 Abs 1 Z 1 BVergG; § 320 Abs 1 BVergG; § 269 Abs 1 BVergG; § 269 Abs 3 BVergG; § 269 Abs 5 BVergG