Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Mangelhaftigkeit eines Nachprüfungsantrages zu befassen. Kann ein im ursprünglichen Antrag nicht enthaltenes Begehren verbessert werden?
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Mangelhaftigkeit eines Nachprüfungsantrages zu befassen. Kann ein im ursprünglichen Antrag nicht enthaltenes Begehren verbessert werden?
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG
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