Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Auftraggeber bereits in den Ausschreibungsunterlagen die Rahmenbedingungen für die beabsichtigte Vergabe einer Dienstleistungskonzession festzulegen hat.
Rechtsgrundlagen: § 6 BVergG 2006; § 8 BVergG 2006; § 11 BVergG 2006