Zusammenfassung: Der Autor kommentiert eine Entscheidung des BVA, in der es um die Frage ging, ob eine Bietergemeinschaft aus zwei Personen, von denen nur eine eine tatsächliche Leistung erbracht hätte, als Scheinbietergemeinschaft anzusehen ist. Es wird der Sachverhalt sowie die Entscheidung dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Der Autor schlägt einen anderen Lösungsweg vor und macht abschließend außerrechtliche Anmerkungen.