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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2007/24ZVB-LSK 2007, 42 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: nach der Ausscheidung eines ausschreibungswidrigen Angebots kann - in Ermangelung eines Schadens- kein Nachprüfungsantrag vom betroffenen Bieter geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

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