Zusammenfassung: Der UVS Kärnten nimmt zur Bindungswirkung eines Erstangebots Stellung und erklärt eine vergleichende Gegenüberstellung zwischen dem Erstangebot und dem LBO im Verhandlungsverfahren zur Feststellung der Preisplausibilität des LBO für zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 93 BVergG 2002; § 98 Z 3 BVergG 2002