Zusammenfassung: Die Verfahrensanhängigkeit eines Nichtigerklärungs- oder Nachprüfungsverfahrens bzw eines Beschwerdeverfahrens beim VwGH oder VfGH schließt die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags aus.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 K-VergRG; § 168 Abs 3 BVergG 2002