Zusammenfassung: Das BVA nimmt zu maßgeblichen Beurteilungsgrundlagen im Rahmen der Angebotsprüfung Stellung und erläutert, dass das Fehlen einer erforderlichen Gewerbeberechtigung die Angebotsausscheidung rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 123 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
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