Zusammenfassung: Die Feststellung der Maßgeblichkeit einer Vergaberechtsverletzung kann auch eine Angebotsprüfung durch das BVA erforderlich machen.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 7 Z 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Feststellung der Maßgeblichkeit einer Vergaberechtsverletzung kann auch eine Angebotsprüfung durch das BVA erforderlich machen.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 7 Z 1 BVergG 2006
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