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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/50ZVB-LSK 2006, 172 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Ein auszuscheidender Bieter besitzt das Antragsrecht nach § 163 Abs 1 BVergG 2002, wenn das Erfordernis einer amtswegigen Sachverhaltsfeststellung besteht, was einem ex-lege-Widerruf nach § 105 Abs 3 BVergG 2002 gleichsteht.

Rechtsgrundlagen: § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002

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