Zusammenfassung: Der Beschwerdepunkt muss innerhalb der Nachprüfungsfristen gegenüber dem BVA konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 2 Z 2 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Der Beschwerdepunkt muss innerhalb der Nachprüfungsfristen gegenüber dem BVA konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 2 Z 2 BVergG 2002
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