§ 25 Abs 3 Z 3 BVergG 2002; § 58 Abs 3 BVergG 2002; § 52 Abs 1 AVG
Der VwGH konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vergabe von Bauleistungen in einem Verhandlungsverfahren. Weiters nimmt er zur Ermessensübung des Auftraggebers bei der Wahl zwischen einer Gesamt- oder gewerksweisen Vergabe Stellung und beschreibt die Voraussetzungen für die Vergabe eines Totalunternehmerauftrags.