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Zur Bestimmung der Antragsfrist und zum Anfechtungsgegenstand bei Dienstleistungsvergaben

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2006/86ZVB 2006, 309 - 312 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Das BVA nimmt zur Bemessung der Antragsfrist für die Geltendmachung eines Nachprüfungsantrags bezüglich der Anfechtung der Bewerbungsunterlagen in einem Verhandlungsverfahren mit vorangehender Bekanntmachung Stellung. Weiters prüft das BVA die Anfechtbarkeit nicht prioritärer Dienstleistungen und weist auf die Präklusionsfolgen hin.

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