Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss die Bieter über die geplante Geltendmachung des Ausscheidensgrundes des § 129 Abs 2 BVErgG 2006 in Kenntnis setzen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Der Auftraggeber muss die Bieter über die geplante Geltendmachung des Ausscheidensgrundes des § 129 Abs 2 BVErgG 2006 in Kenntnis setzen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 2 BVergG 2006
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