Zusammenfassung: Ist der Bieter zur Beibringung einer Bestätigung des Auftraggebers in der Lage, ist die Selbstausstellung einer Bestätigung zum Nachweis eines Referenzprodukts nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Ist der Bieter zur Beibringung einer Bestätigung des Auftraggebers in der Lage, ist die Selbstausstellung einer Bestätigung zum Nachweis eines Referenzprodukts nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG 2006
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