Zusammenfassung: Das BVA prüft die Rechtzeitigkeit eines nach Ende der Amtsstunden geltend gemachten Nachprüfungsantrags.
Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüft die Rechtzeitigkeit eines nach Ende der Amtsstunden geltend gemachten Nachprüfungsantrags.
Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 1 BVergG 2006
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