Zusammenfassung: Die fehlende verbale Begründung der Vergabeentscheidung erfordert die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 95 Abs 1 BVergG 2002; § 99 Abs 2 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Die fehlende verbale Begründung der Vergabeentscheidung erfordert die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 95 Abs 1 BVergG 2002; § 99 Abs 2 BVergG 2002
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