Zusammenfassung: Das Recht des Auftraggebers zur Festlegung von Musskriterien ist durch den gebotenen freien Wettbewerb und das Gleichbehandlungsgebot beschränkt.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Das Recht des Auftraggebers zur Festlegung von Musskriterien ist durch den gebotenen freien Wettbewerb und das Gleichbehandlungsgebot beschränkt.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002
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