Zusammenfassung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu prüfen, ob die Angebote den Ausschreibungsbestimmungen entsprechen. Werden diese Vorschriften, insbesondere Formvorschriften und das Erfordernis der Vollständigkeit, verletzt, liegt ein Mangel vor. Ein solcher, konkret die Nichtunterzeichnung des Preisblattes, führt zur Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung, da der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde.