Zusammenfassung: Mit einem Feststellungsantrag kann die Feststellung eines sogenannter Rechtsverstoßes verlangt werden. Es handelt sich dabei um die Rechtswidrigkeit der Ausschreibung, auf Grund von Verstößen gegen das Bundesvergabegesetz.
Rechtsgrundlagen: § 174 Abs 1 BVergG 2002; § 175 Abs 1 BVergG 2002