Zusammenfassung: Mit einem Feststellungsantrag kann die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung verlangt werden. Der Auftraggeber hätte die Ausschreibung anders gestalten müssen und die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes einhalten müssen. Insofern beeinflußt eine solche rechtswidrige Ausschreibung wesentlich den Gang und Ausgang des Vergabeverfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 174 Abs 1 BVergG 2002; § 175 Abs 1 BVergG 2002