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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/53ZVB-LSK 2004, 263 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Liegen geeignete Leitlinien für einen Leistungsvertrag vor, müssen diese auch eingehalten werden. Ein Abweichen von den Leitlinien ist nur möglich, wenn dies sachlich begründet ist.

Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 2 BVergG 2002; ÖNORM B 2110

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