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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/46ZVB-LSK 2004, 227 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Bei Nachprüfungsanträgen, die nach dem 31. August 2002 gestellt wurden, muss § 188 BVergG 2002 verfassungskonform interpretiert werden. In Zusammenhang damit, muss das Vergabeverfahren vor dem 1. September 2002 eingeleitet worden sein.

Rechtsgrundlagen: § 188 BVergG 2002

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