Zusammenfassung: Im Rahmen jedes Vergabeverfahrens müssen Bieter und Auftraggeber die Ausschreibungsbedingungen einhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung. Von dieser kann allerdings nicht Gebrauch gemacht werden, wenn das Angebot des Bieters zu Recht ausgeschieden wurde.
Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 2 Z 2 BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002