Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit den Auslegungsproblemen hinsichtlich des § 188 BVergG. Insbesondere beschreibt der Autor eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2003. In dieser werden die Probleme der Auslegung, der Zuständigkeit und der verfassungskonformen Interpretation behandelt.
Rechtsgrundlagen: § 188 BVergG 2002; § 7 ABGB