Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Verpflichtung von Auftraggeber und Bieter, sich an die Ausschreibungsbedingungen zu halten. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Themas eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004, welche das Reformvorhaben der Sozialversicherungs-Chipkarte betraf. Das Bundesvergabeamt kommt zu dem Schluss, dass bei Missachtung der Ausschreibungsbedingungen einem zu Recht ausgeschiedenen Bieter kein Schaden entsteht, insofern also kein Nachprüfungsantrag möglich ist.