Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Möglichkeiten der Bekämpfung einer nur verbunden anfechtbaren Entscheidung. Der Autor bezieht sich zur Darstellung dieser Problematik auf eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004 und verweist darauf, dass nach bisheriger uneinheitlichen Rechtsprechung die Rechtsfrage nun endgültig geklärt wurde. Das Ergebnis der Entscheidung war, dass eine inhaltliche Beurteilung einer bloß verbunden anfechtbaren Entscheidung zulässig ist.