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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/40ZVB-LSK 2004, 176 Heft 6 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Die Berechtigung einen Teilnahmeantrag zu stellen hat der auszuscheidende Bieter. Weiters aber auch jener Bieter, der noch nicht nach § 98 BVergG ausgeschieden wurde. Voraussetzung für einen Teilnahmeantrag ist nämlich nur die unmittelbare Beeinträchtigung rechtlicher Interessen.

Rechtsgrundlagen: § 163 BVergG 2002; § 165 BVergG 2002; § 166 BVergG 2002

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