Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Frage, ob ein gemeinsames Vergabeverfahren von Planungsleistungen und Bauleistungen möglich ist. Dies wurde durch eine Entscheidung des BVA und einer Entscheidung des VKS Salzburg aus dem Jahr 2004 bejaht. Der Autor untersucht diese Entscheidung und bespricht das Verhältnis Gesamtvergabe und Teilvergabe, sowie die rechtlichen Bestimmungen.