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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/36ZVB-LSK 2004, 148 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Das Prinzip des effektiven Rechtsschutzes des Gemeinschaftsrechts ist unmittelbar anwendbar. In Bezug auf die Länge der Angebotsfrist sowie deren Angemessenheit bedeutet dies folgendes: Bei einem offenen, nicht beschleunigten Verfahren ist eine Woche Frist angemessen. In anderen Fällen sind drei Wochen Frist angemessen.

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