§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG; § 166 Abs 1 Z 5 BVergG 2002
Der Beitrag beschreibt eine Entscheidung des VwGH aus dem Jahr 2003. In dieser wurde entschieden, dass die erforderliche bestimmte Bezeichnung des Beschwerdepunktes durch die bloße Anführung von Rechtsvorschriften noch nicht gegeben ist.