§ 30 Abs 2 VwGG; Art 2 Abs 1 RL 89/665/EWG (RMRL)
Im Beitrag wird die Entscheidung des VwGH aus dem Jahr 2003 zu einem einstweiligen Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren besprochen. Dargestellt werden die Entscheidungsgründe und die Entscheidung des Gerichtshofes. Dieser besagte, dass die Rechtsmittelrichtlinie einen einstweiligen Rechtsschutz, also vorläufige Maßnahmen, im Verfahren vor dem VwGH nicht verlangt.