Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Frage der Anfechtbarkeit fehlerhaft bekannt gemachter Zuschlagsentscheidungen behandelt. Der Autor bezieht sich zur Darstellung des Problems auf eine Entscheidung des BVA aus dem Jahr 2004, das im verstärkten Senat entschied. Der Autor beschreibt ausführlich die Entscheidung, in der die Anfechtung als zulässig erklärt wird. Er betont allerdings zum Schluss, dass sich die Entscheidung nur auf die Verletzung von Formvorgaben bei der Bekanntgabe bezieht und andere Konstellationen denkbar sind.