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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/26ZVB-LSK 2004, 80 Heft 3 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Ein Feststellungsantrag ist in folgenden zwei Fällen unzulässig: Ist eine Zuschlagserteilung erfolgt, ist ein Feststellungsantrag nicht zulässig. Außerdem ist ein solcher ebenso unzulässig, wenn kein Widerruf erfolgt ist.

Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 3 BVergG 2002; § 162 Abs 5 BVergG 2002; § 105 Abs 4 BVergG 2002

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