Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt das Thema eines unzulässigen Teilangebots im offenen Vergabeverfahren. Untersucht wird die Frage der Zulässigkeit einer Ergänzung eines solchen unzulässigen Teilangebots nach Angebotseröffnung. Die Autorin beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2003, in der eine Ergänzung eines unzulässigen Teilangebots als nicht zulässig angesehen wurde. Da im Sachverhalt die ausgeschriebene Leistung nicht vollständig angeboten wurde, ist das Ausscheiden des Angebots nach § 98 Z 8 BVergG zu Recht erfolgt.