Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht den Feststellungsantrag im Vergabeverfahren. Erörtert wird die Zulässigkeit des Feststellungsantrags im Allgemeinen, als auch bei Fehlen einer Zuschlagserteilung und bei Fehlen eines Widerrufs. In diesem Sinne geht die Autorin auch näher auf die Begriffe Zuschlagserteilung und Widerruf ein. Zur Darstellung des Problems bezieht sie sich auf eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2003.