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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/21ZVB-LSK 2004, 46 Heft 2 v. 1.2.2004

§ 76 Abs 1 AVG

Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen durch das Bundesvergabeamt im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ist zulässig. Weiters liegt auch keine Verfassungswidrigkeit vor, wenn die Kosten dem Antragsteller der Nachprüfung auferlegt werden. § 76 Abs 1 AVG ist nicht verfassungswidrig.

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