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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/15ZVB-LSK 2004, 9 Heft 1 v. 1.1.2004

Art 1 RL 89/665/EWG ; Art 2 Abs 1 lit b RL 89/665/EWG ; § 115 Abs 1 BVergG 1997

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ausschreibung zur widerrufen, wenn sich im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens herausstellt, dass ein von ihm festgelegtes Zuschlagskriterium rechtswidrig war. Das rechtswidrige Zuschlagskriterium wurde für nichtig erklärt. Es handelt sich hierbei um eine Regelung des Gemeinschaftsrechtes.

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