Art 26 RL 93/36/EWG ; § 16 Abs 1 und 7 BVergG 1997; § 53 BVergG 1997
Der Auftraggeber hat das Recht bei der Beurteilung der Frage, welches Angebot das wirtschaftlich günstigste ist, eine Gewichtung eines Zuschlagskriteriums vorzunehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gewichtung der Zielerreichung nicht im Wege steht. Die nationalen Gerichte müssen allerdings prüfen, ob das Zuschlagskriterium ausreichend klar und transparent bestimmt wurde.