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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/2ZVB-LSK 2004, 7 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Einwendungen gegen die Ausschreibung im Verfahren zur Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung können nicht mehr vorgenommen werden, wenn zuvor eben diese Ausschreibung nicht nach den Möglichkeiten des Gesetzes rechtzeitig bekämpft wurde.

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 lit a sublit aa BVergG 2002; § 169 Abs 2 Z 1 lit a BVergG 2002

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