Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt den Nachprüfungsantrag im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens und das Erfordernis einen solchen innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Frist einzubringen. Erörtert wird auch die Abgrenzung zwischen beschleunigtem Verfahren und offenem Verfahren, sowie die notwendige Vorinformation. Die Autorin beschreibt bei der Darstellung des Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamts aus dem Jahr 2003.