vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/80ZVB-LSK 2004, 346 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 98 Z 8 BVergG 2002

Mängel im Vergabeverfahren können behoben werden. Behebbare und unbehebbare Mängel sind unterschiedlich zu behandeln. Entscheidend ist, dass die Behebung eines Mangels die Wettbewerbsstellung des Bieters gegenüber seinen Mitbietern nicht verbessern darf.

VwGH 25.02.2004, 2003/04/0186

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!