Zusammenfassung: Nach dem Bundesvergabegesetz scheidet ein Bieter aus dem Vergabeverfahren aus, wenn er sich an Vorarbeiten beteiligt hat. Es liegt hier jedoch ein Ausschlusstatbestand vor, der kumulative Voraussetzungen festlegt. Ein Bieter scheidet deshalb nur dann aus dem Verfahren aus, wenn er durch die Vorarbeiten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Seinen Mitbietern hat.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 3 BVergG 2002