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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/83ZVB-LSK 2004, 346 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 53a BVergG 1997

Der Bieter hat das Recht eine Zuschlagsentscheidung noch vor der tatsächlichen Zuschlagserteilung durch das Bundesvergabeamt überprüfen zu lassen. Dies kann er durch § 53 a BVergG 1997. Die Überprüfung und die etwaige Nichtigerklärung können somit rechtzeitig erfolgen.

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