Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Stellung von Subunternehmern im Vergabeverfahren. Die Autorin beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. In dieser Entscheidung wurde die Frage erörtert, ob eine bloße Nennung des Subunternehmers, ohne ein verbindliches Angebot zu haben, das Angebot des Bieters selbst unvollständig mache. Weiters werden die Folgen für den Subunternehmer erörtert, wenn das Angebot des Bieters ausscheidet.