Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt relevante Fragen bezüglich der Bezeichnung der Partei und der Parteistellung von Bietergemeinschaften. Der Autor bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004, in der die beiden Gesellschafter einer Bietergemeinschaft einen Nachprüfungsantrag auf Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung stellten. Untersucht werden Fragen der Nichtigerklärung, des Sicherungsantrages sowie der Aussetzung des Verfahrens.