§ 188 BVergG 2002
Der Beitrag erörtert die Übergangsbestimmung des § 188 BVergG 2002. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Materie eine Entscheidung des VfGH aus dem Jahr 2004. In dieser wird das Verhältnis und die Frage der Anwendbarkeit des BVergG 1997 und BVergG 2002 behandelt. Weiters wird die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 188 BVergG 2002 untersucht.