Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Aussetzung des Vergabeverfahrens auf Grund einer einstweiligen Verfügung und untersucht die Folgen einer solchen Aussetzung, insbesondere für den Fristenlauf. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Untersucht wird vor allem, ob es zu einer Hemmung der Angebotsfrist kommt oder nicht. Insofern werden alle Möglichkeiten näher erläutert.